Thermenreparatur – wer zahlt?
Die Therme ist kaputt – und sofort steht die Frage im Raum: Zahlt das der Vermieter, die Hausverwaltung oder ich selbst? Seit 2015 ist die Antwort gesetzlich klar geregelt, wird aber immer noch oft falsch beantwortet. Dieser Ratgeber zeigt, wer wann zahlt, wie Sie im Gemeindebau richtig vorgehen und was Sie tun können, wenn der Vermieter nicht reagiert.
Die kurze Antwort
Zuständigkeits-Check: Ihre Wohnsituation
Wählen Sie Ihre Wohnsituation – und Sie sehen sofort, wer die Reparatur zahlt, wer die Wartung zahlt und wie Sie am besten vorgehen.
Vermieter bzw. Hausverwaltung – gesetzlich seit 1.1.2015, auch bei älteren Verträgen. Anderslautende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.
Sie als Mieter – einmal jährlich, Wartungsprotokoll unbedingt aufheben.
- 1Störung dokumentieren: Fehlercode notieren, Fotos machen – und den Schaden dem Vermieter oder der Hausverwaltung schriftlich melden.
- 2Angemessene Frist zur Behebung setzen – bei Ausfall von Heizung oder Warmwasser auf die Dringlichkeit hinweisen.
- 3Keine Reaktion? Schriftlich (eingeschrieben) nachfassen, dann Schlichtungsstelle bzw. Bezirksgericht – AK und Mietervereinigung unterstützen kostenlos.
Ausnahme: Haben Sie die Therme seinerzeit selbst einbauen lassen, ist sie nicht mitvermietet – dann zahlen Sie Reparaturen selbst. Frei vereinbar ist die Frage auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern (Vertrag nach 2001) sowie Dienst- und Ferienwohnungen.
Unsicher, was in Ihrem Fall gilt? Rufen Sie an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob die Reparatur bei Ihnen überhaupt Ihre Sache ist und was der nächste sinnvolle Schritt wäre.
+43 1 361 69 92Ehrliche ErstauskunftWartung ab 99 € – mit Protokoll für Vermieter & Wiener Wohnen
Thermenreparatur & Thermentausch – wer zahlt? Die Rechtslage im Detail
Die Grenzen: Wann Mieter Reparatur und Thermentausch doch selbst zahlen
Warum die Wartung trotzdem Ihr wichtigster Hebel ist
Wiener Wohnen: Wer zahlt Thermenreparatur und Thermentausch im Gemeindebau?
Therme defekt? Wir sagen Ihnen ehrlich, ob das überhaupt Ihre Rechnung ist.
Ein Anruf genügt: Wir klären, was bei Ihrer Wohnsituation gilt, übernehmen Wartung mit Protokoll ab 99 € – und für Vermieter und Hausverwaltungen die Reparatur mit Kostenvoranschlag vorab.